Ausbildung Klasse B
Kraftfahrzeuge ( ausgenommen Krafträder ) mit einer zulässigen Gesamtmasse von nicht mehr als 3,5 t und mit nicht mehr als 8 Sitzplätzen ( außer dem Führersitz ).
Anhängerbetrieb Klasse B : Anhänger bis 750 kg zG dürfen immer mitgeführt werden
Anhänger über 750 kg zG sind erlaubt, wenn die zG der Fahrzeugkombination 3,5 t nicht überschreitet
Mindestalter : ab 17 / 18 Jahren
Einschluss: Klasse AM und L .