" Begleitetes Fahren mit 17 "
Wer darf begleiten ?
- müssen mindestens 30 Jahre alt sein und seit wenigstens 5 Jahren ( ununterbrochen ) im Besitz der Fahrerlaubnis Klasse B sein
- dürfen zum Zeitpunkt der Erteilung der Prüfungsbescheinigung nicht mehr als 1 Punkt im Verkehrszentralregister haben
- dürfen bei der Begleitung nicht alkoholisiert sein ( zumindest müssen sie weniger als 0,5 Promille BAK haben ) und nicht unter dem Einfluss von anderen berauschenden Mitteln stehen.
Ausbildung und Prüfung
- Der Fahrerlaunisbewerber kann mit der Ausbildung in der KLasse B und BE beginnen, wenn er mindestens 16,5 Jahre alt ist
- Er absolviert die Ausbildung entsprechend den Vorschriften der FarschAusbO und legt danach die Fahrerlaubnisprüfung ab ( die theoretische Prüfung frühestens 3 Monate und die praktische Prüfung frühestens 1 Monat vor dem Erreichen des 17. Geburtstages ).
An der Ausbildung ändert sich gegenüber dem 18-jährigen nichts !
Prüfungsbescheinigung
- Nach erfolgreicher Prüfung erhält der Bewerber ( sofern er das Mindestalter erreicht hat ) eine Prüfungsbescheinigung , in der die Begleitpersonen namentlich eingetragen sind
- Nur in Begleitung dieser Personen darf der Fahrer ein Kraftfahrzeug der Klasse B oder BE führen
- Die Prüfungsbescheinigung gilt nur in Deutschland und Österreich und nur bis zu 3 Monate nach der Vollendung des 18.Lebensjahres
- Auf Antrag wird die Bescheinigung in den " Kartenführerschein " getauscht