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" Begleitetes Fahren mit 17 "

Wer darf begleiten ?

  • müssen mindestens 30 Jahre alt sein und seit wenigstens 5 Jahren ( ununterbrochen ) im Besitz der Fahrerlaubnis Klasse B sein
  • dürfen zum Zeitpunkt der Erteilung der Prüfungsbescheinigung nicht mehr als 1 Punkt im Verkehrszentralregister haben
  • dürfen bei der Begleitung nicht alkoholisiert sein ( zumindest müssen sie weniger als 0,5 Promille BAK haben ) und nicht unter dem Einfluss von anderen berauschenden Mitteln stehen.

Ausbildung und Prüfung

  • Der Fahrerlaunisbewerber kann mit der Ausbildung in der KLasse B und BE beginnen, wenn er mindestens 16,5 Jahre alt ist
  • Er absolviert die Ausbildung entsprechend den Vorschriften der FarschAusbO und legt danach die Fahrerlaubnisprüfung ab ( die theoretische Prüfung frühestens 3 Monate und die praktische Prüfung frühestens 1 Monat vor dem Erreichen des 17. Geburtstages ).

          An der Ausbildung ändert sich gegenüber dem 18-jährigen nichts !

Prüfungsbescheinigung

  • Nach erfolgreicher Prüfung erhält der Bewerber ( sofern er das Mindestalter erreicht hat ) eine Prüfungsbescheinigung , in der die Begleitpersonen namentlich eingetragen sind
  • Nur in Begleitung dieser Personen darf der Fahrer ein Kraftfahrzeug der Klasse B oder BE führen
  • Die Prüfungsbescheinigung gilt nur in Deutschland und Österreich und nur bis zu 3 Monate nach der Vollendung des 18.Lebensjahres
  • Auf Antrag wird die Bescheinigung in den " Kartenführerschein " getauscht

 

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